Die Kündigung einer Parzelle ist seitens des Pächters, bis auf die Überlegungen zu diesem Schritt, recht einfach:

Kündigungsschreiben für den Vorstand aufsetzen, unterschreiben und abgeben/absenden.

Und dann ?!?

Es folgt seitens des 1.Vorsitzenden ein Bestätigungsschreiben mit den Hinweisen für die nächsten Schritte, sowie den ersten Hinweis auf Entfernung von nicht kleingärtnerischen Anpflanzungen, sowie der Entfernung von vorhandener Bauverstöße.

Die Wertermitller:innen werden Kontakt zum Pächter aufnehmen für eine Terminabsprache zur Inspektion der Parzelle (früher Vorbegehung).

Hier werden alle sichtbaren/prüfbaren Mängel der Laube, sowie der restlichen Parzelle notiert und ggf. mit Fotos dokumentiert. Nach erfolgter Inspektion, kann bei nicht vorhandenen Mängeln sofort die Wertermittlung erfolgen. Dies ist in der Regel nach bisher durchgeführten Inspektionen (Vorbegehungen) sehr selten der Fall.

Der anwesende Pächter bekommt eine Kopie des Inspektionsprokoll ausgehändigt mit allen noch durchzuführenden Mängelbeseitigungen unter Angabe einer Fristsetzung bis wann die Mängel zu beseitigen sind.

Wenn alle Mängel beseitigt sind, erst dann wird eine Wertermittlung durchgeführt.

Nach erfolgter Wertermittlung gehen alle Unterlagen an den 1.Vorsitzende:n und es erfolgt die Kontaktaufnahme zum Pächter für weitere Absprachen bezüglich der Besichtigung mit potenziellen Neupächtern, ggf. gewünschter Abschlagszahlungen. (Letzteres ist kein Muss zur Übernahme der Parzelle für den Neupächter!)

Sobald dann ein Neupächter anhand der Anwärterliste sich für die entsprechende Parzelle entschieden hat, wird seitens des 1.Vorsitzende:n ein Termin für eine Übergabe der Parzelle vereinbart.

Dann folgt einiges an Papierkram und die Parzelle hat einen Neuen Pächter.

 

Seitens des Vereins wird dann eine Schlussrechnung für den "Alt"-Pächter erzeugt, welche postalisch (zur Begleichung) zugesandt wird!