Hecken, die der Parzellenbegrenzung dienen, werden zweimal im Jahr beschnitten - jeweils im Sommer nach Abschluss des Johannitriebes (nicht vor dem 24. Juni) und nach Abschluss der Vegetationsperiode.

Die Vereinssatzung / Gartenordnung (Ziffer 13 - Pflanzen und Naturschutz) erlaubt dem Vorstand die Art, die Form und den Zeitpunkt des Heckenschneidens zu bestimmen. Dabei ist die vorgegebene Maximalhöhe von 1,10 m einzuhalten.

Um einem Verkümmern oder Kahlwerden der unteren Zweigpartien entgegenzuwirken, sind Hecken konisch zu schneiden. Optimal ist eine Hecke, die an der Basis 20 - 30 cm breiter ist als an der Spitze.

Ein gleichmäßiger Heckenschnitt kommt dem Erscheinungsbild der gesamten Kleingartenanlage zugute.

Zusätzliche Maßnahmen

Eine Mulchschicht unter der Hecke wirkt sich positiv auf das Bodenleben aus, fördert den Nährstoffhaushalt, sorgt für eine ausgegliche Bodenfeuchtigkeit und schafft Lebensraum für zahlreiche Kleinstlebewesen.

Krautsäume z.B. aus Herzgespann, Malve, Schwarznessel, Katzenminze entlang der Hecken sind in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand zu tolerieren oder gezielt anzulegen, damit für die heimische Tierwelt ein zusätzlicher Lebensraum mit Nahrungsangebot geschaffen wird.

Die Bekämpfung von Wildkräutern unter und an den Hecken mit Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbiziden), Kalkstickstoff, Salz oder anderen Chemikalien ist strikt verboten.

Winterschnitt der Formhecken

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es aus Artenschutzgründen verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen.