Vereinsregister Eintragung --> Das muss von einem Notar gemacht werden. Den Antrag stellt der neue Vorsitzende. Auch neue Vorstandsmitglieder müssen beim Vereinsregister und beim LGH gemeldet werden, hier reicht das Protokoll der JHV. Das Vereinsregister bekommt immer nach Wahlen eine Kopie von der JHV.
Der 1 Vors. ist für alle Handlungen des Vorstandes (der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, vorzugsweise aus 5 Personen) verantwortlich. Er haftet mit seinem Privatvermögen, bei grober Fahrlässigkeit. Alle Vorstandsmitglieder sind beim LGH Versichert.
Beschlüssen durch die Mitgliederversammlung und des Bundeskleingartengesetz sind unbedingt zu überprüfen, gegebenen falls auch bei den Vereinsmitgliedern durchzuführen.
Alle Ein- und Ausgaben des Verein müssen über den 1. Vorsitzende laufen und benötigen immer eine Genehmigung. Der Kassierer kann nicht allein entscheiden, was Bezahlt wird. Außer Abbuchungen wie Strom, Wasser, Gebühren der Stadt und Versicherungen.
Der 1. Vors. leitet und ruft alle Sitzungen des Vorstandes ein. Er legt die Tagesordnung fest. Auch für die JHV muss er die Einladung und die Tagespunkte festlegen. Alle 3 Jahre sind Neuwahlen für den gesamten Vorstand.
Wichtiges Arbeitspapier für den Vorstand ist die Grüne Mappe vom LGH. So wie das Bundeskleingartengesetz
Anwesenheit bei den Monatlichen Sitzungen der Bezirksgruppe so wie an den Schulungen des LGH ist Pflicht, damit man immer auf den neusten Stand ist um auch die Interessen der Vereinsmitglieder vertreten zu können.
Kündigungen und Pächterwechsel:
Kündigungen müssen an dem 1. Vorsitzenden schriftlich bis zum 30.06 eingereicht werden. Der Eingang der Kündigung wird jedem Pächter schriftlich betätigt werden.
Danach erfolgt eine Begehung auf der Parzelle durch die Wertermittler und der Fachbaraterin zur Inspektion. Es wird ein Protokoll geführt welches jegliche Bauverstöße und sonstige Beanstandungen aufzeigt. Dieses Protokoll wird dem ausscheidenden Pächter ausgehändigt und er hat die Auflagen bis zur gesetzten Frist zu erledigen. Erst wenn alle Mängel beseitigt sind, wird die Wertermittlungskommission die Wertermittlung durchführen. Wichtig ist, das ein Schlüssel für die Laube vorhanden ist und 15.30 € zu zahlen sind. (Bekommen die Wertermittler)
Der Pächter sollte nach Möglichkeit auch anwesend sein. Da es jetzt zwei Begehungen gibt, muss der Pächter auch doppelt bezahlen, es sei den, bei der ersten Begehung ist alles OK und es kann gleich eine Wertermittlung erfolgen, dann braucht auch nur einmal bezahlt werden.
Das Ergebnis ist vom 1. Vors,. zu kontrollieren und den scheidenden Pächter schriftlich mitzuteilen. Erst jetzt kann eine neu Verpachtung stattfinden. Es muss zuerst auf die Anwärterliste zurückgegriffen werden. Der Pachtvertrag, Kaufvertrag und die Wertermittlung und sämtliche Unterlagen sind vom 1. Vorsitzenden auszustellen. Danach wird der LGH und der Vorstand über den Pächterwechsel Informiert.
Container für die Gemeinschaftsarbeit müssen bei Frau Gurschen vom 1. Vors. bis zum 30.10 beantragt werden. Wunsch-Termine sind mit anzugeben.
Herr Sanmann von der Rahlau ist für die Gartenanlage zuständig und ist zu Informieren, wenn etwas gebraucht wird, oder etwas kaputt ist. (Baum umgefallen u.s.w). Diese kann auch über die Fachberatung laufen.
Der 1. Vorsitzende ist für einen reibungslosen geschäftlichen Ablauf für den Verein zuständig.
Der 1. Vorsitzende ist allein Vertretungsberechtigt, nur dieser darf Verträge unterzeichnen.
-Alle Angaben ohne Gewähr, die Aufgaben sind veränderbar und anpassbar-