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Samstag, 31.07.2021

Baugenehmigung beantragt ?

Bitte beachte dringend den § 5 Bauliche Anlagen; Bewirtschaftung ( Absatz 2) des Einzelpachtvertrages (Stand 07/2018).

"Neue Bauvorhaben aller Art, insbesondere Lauben, einschließlich
An- und Ausbauten, bedürfen neben der gegebenenfalls
erforderlichen behördlichen Genehmigung der
vorherigen Zustimmung des Vereins. Die Zustimmung
muss vor Beginn der Bauarbeiten mit schriftlicher und
zeichnerischer Darstellung des geplanten Bauvorhabens,
insbesondere unter Angabe der geplanten Maße und zu
verwendenden Baumaterialien sowie der Position innerhalb
der Parzelle, schriftlich beim Vorstand beantragt werden
und von diesem vor Baubeginn schriftlich erteilt werden.
Soweit der Kleingarten keine Laube hat, ist der Pächter
verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren eine Gartenlaube zu
errichten."

Alle vor 08/2021 errichteten Baulichkeiten, werden nach und nach in die Unterlagen der jeweiligen Parzelle aufgenommen. Ein entsprechendes Schreiben wird dem Pächter ausgehändigt.

Alte  und Neue Lauben welche die 24qm² überschreiten werden/sind grundsätzliche nicht genehmigt und müssen spätestens beim Pächterwechel zurück gebaut werden.

Siehe hierzu "Merkblatt zur kleingärtnerischen Nutzung (Stand 01.01.2021), Punkt 3.2, Absatz 3.2.2.1 Größe der Laube.

 

Alle Baulichen Veränderungen ab 08/2021 sind vorher genehmigen zu lassen.

Einen entsprechenden Vordruck wirst du unter "Wichtige Infos" finden.